Organisation

Der Vorstand
Bestehend aus Obmann/Obfrau, KassierIn, SchriftführerIn und deren StellvertreterInnen führen die Geschäfte des Vereins. die Obfrau bzw. der Obmann vertreten den Verein nach aussen. Die Organe werden von der EV-Generalversammlung gewählt.

Der Elternausschuss
Mitglieder sind die KlassenelternvertreterInnen. Im Ausschuss finden Beratungen und Abstimmungen im Rahmen der Elternvertretung und zu den Anträgen an den Elternverein statt. Die KlasssenelternvertreterInnen werden im Rahmen der Klassenforen von den Klasseneltern gewählt. Details zu den Aufgaben der Klassenelternvertreter finden Sie hier.

Der SGA
Im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) sitzen je drei VertreterInnen der LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern. Vorsitz führt die Direktorin der Schule. Im SGA werden alle schulautonomen Entscheidungen gefällt. Die SGA-VertreterInnen der Eltern werden von der EV-Generalversammlung gewählt.

Die RechnungsprüferInnen
Die RechnungsprüferInnen überprüfen die finanzielle Gebarung des Vereins. Als solche sind sie im Ausschuss nicht stimmberechtigt um deren Unabhängigkeit vom EV-Betrieb zu gewährleisten. Die RechnungsprüferInnen werden von der EV-Generalversammlung gewählt.
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